Hier informieren wir Sie über die ab 06. Juni 2025 geltenden neuen Regelungen für Umzüge.
=> Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind gesetzlich nicht mehr zulässig!
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 wurde unter anderem der § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt.
Ziel dieser Regelung ist ein standardisierter und beschleunigter Lieferantenwechsel, der innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann.
Die Bundesnetzagentur hat die Einführung des sogenannten "beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden" zum 06. Juni 2025 im Festlegungsverfahren BK6-22-024 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromlieferverträgen nicht mehr zulässig.
Ein Umzug muss spätestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug bei uns gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Erfolgt die Meldung zu spät, bleibt der bisherige Stromliefervertrag bestehen. Das bedeutet, dass die Kosten (Stromverbrauch, Grundpreis, etc.) an dieser Abnahmestelle weiterhin vom bisherigen Vertragspartner (z. B. dem Vormieter), auch nach dessen Auszug, zu tragen sind.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihr Vertrag beginnt oder endet immer erst nachdem Sie uns über die Änderungen informiert haben.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben müssen seit dem 06. Juni 2025 Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr zulässig.
Stromversorgung Schierling eG
Dorfmühlstraße 4
84069 Schierling
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