Aktuell

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind rückwirkende Umzüge bzw. An-/Abmeldungen nicht mehr zulässig.

Bitte melden Sie Aus-/Einzüge mindestens 14 Tage vorher.
Eine rückwirkende Bearbeitung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Erfolgt die Meldung zu spät, bleibt der Altvertrag bestehen und der Verbrauch wird weiterhin dem bisherigen Vertragspartner (z. B. Vormieter oder Vermieter) in Rechnung gestellt.

  Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

 

Einen neuen Netzanschluss beantragen Sie bitte in unserem Netzanschlussportal:

  Netzanschlussportal

 

 Informationen zur Strompreisbremse

 

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